10.07.2015
Ich habe einen mir empfohlenen Sachbearbeiter der vertragsführenden Niederlassung angeschrieben und den Sachverhalt geschildert, mit der Bitte um eine Einschätzung.
23.07.2015
Die APKV ruft mich zurück und einigen uns auf folgende Vorgehensweise:
- Rückabwicklung ab Beginn, als zum 01.02.2014 - die Allianz bot zunächst an, die Änderung rückwirkend auf den 01.01.2015 vornehmen zu wollen, weil bereits die Bescheinigungen für das Finanzamt versendet worden seien.
Ich habe daraufhin mitgeteilt, dass der Mandant geschäftsführender Gesellschafter sei und seine Steuererklärung für 2014 noch nicht gemacht habe und außerdem jederzeit durch Nacherklärung Änderungen bei der Steuerbehörde angezeigt werden könnten. - Rückzahlung aller Beiträge.
- Ausfertigung und Zusendung einer entsprechenden Vereinbarung.
05.08.2015
Das Angebot der APKV lautet auf Beendigung der V-Stufe zum 01.08.2015 mit der Begründung, man habe mit dem Vertreter gesprochen und der versichert, dass alles korrekt gemacht worden sei, er auch umfänglich und sorgfältig in zwei Terminen beraten hätte und er auch nicht mit einer Aufhebung einverstanden sei - völlig klar,... hier geht es um die Abschlussprovision!
13.08.2015
Nachdem die APKV ihre Sichtweise nun geändert hat, habe ich eine entsprechende Beschwerde an die Vorstandsvorsitzende Frau Dr. Birgit König mit Fristsetzung geschickt.
26.08.2015
Die mit der Beschwerde betraute Abteilung teilte mir mit, sie werde den Sachverhalt prüfen aber die Frist nicht einhalten können, jedoch mir bis spätestens 10.09.2015 antworten.
11.09.2015
Der entsprechende Sachbearbeiter teilt mit, dass nach Rücksprache mit dem Vertreter und dessen Stellungnahme die APKV keinerlei Fehlverhalten ihres Vertreters erkennen könne, der die Variante "Telefonverkauf" gewählt habe, weil er sonst nicht hätte gewährleisten können, dass die Vereinbarung noch vor Ablauf der Frist hinsichtlich der Höchsteintrittsalters 59 im Hause der Allianz einträfe. Alles sei in der Beratungsokumentation beim Vertreter hinterlegt (??).
Sie haben das böse Wort Telefonverkauf benutzt... jetzt sind wir in einem anderen Rechtsgebiet - Fernabsatzverträge. Das eröffnet möglicherweise andere Alternativen...
Doch eins nach dem andern...
06.10.2015
Ich habe per Telefax die Zusendung der Beratungsdokumentation angefordert, um mich selbst vom Wahrheitsgehalt und vom Inhalt dessen zu überzeugen, was der Vertreter angeblich alles gesagt und getan hat.
Gerade weil ich den Schriftwechsel zwischen meinem Mandanten und ihm kenne, bin sich sehr gespannt auf das Ergebnis.
23.10.2015
Die APKV hat die gesetzte Frist verstreichen lassen. Ich habe daraufhin die zuständige Abteilung angerufen und nachgefragt, ob sie es wirklich zu einer zweiten Vorstandsbeschwerde kommen lassen wollen. Der entsprechende Sachbearbeiter hatte Urlaub, die Vertretung war nicht informiert und versprach sich zu kümmern.
"Sie werden in jedem Fall zurückgerufen!"
Ich hatte sehr deutlich gemacht, dass ich davon ausgehen muss, dass es sich um eine reine Schutzbehauptung handle und keine Dokumentation vorläge. Da kein Rückruf erfolgte, ging wie angekündigt am folgenden Tag die erneute Vorstandsbeschwerde per Einwurf-Einschreiben an Frau Dr. König mit der Aufforderung der Rückabwicklung, wie ich das bereits am 23.07.2015 in meiner ersten Beschwerde gefordert habe.
Frist ist bis 06.11.2015. Ich habe angekündigt den Ombudsmann sowie den Aufsichtsrat in Kenntnis zu setzen... vielleicht mache ich das aber gleich bei der BaFin und schenke mir den Puppenspieler Herrn Lanfermann ;-)
03.11.2015
Heute kam ein Schreiben des zuständigen Abteilung mit einer Entschuldigung hinsichtlich der nicht zugesandten Beratungsdokumentation mit der Bitte um Geduld bis zum 16.11.2015. Die neue Ansprechpartnerin hat den zuständigen Bezirksdirektor angesprochen und gebeten nochmals mit dem Vertreter zu sprechen.
Ich weiß das, weil ich angerufen habe und nicht wirklich bereit bin, dass mein Mandant noch ein weiteres Mal vertröstet wird. Sie versprach eine rasche Klärung... bin gespannt.
16.11.2015
Keine Antwort der APKV... also habe ich dort um 17:00 Uhr angerufen und nachgefragt, warum auch diese Frist fruchtlos verstreicht und die etwas pampige Antwort lautete:
"Die Frist läuft erst um 24:00 Uhr ab."
Alles klar,... Erklärungsversuche, warum man es nicht schaffe aber letztlich sich ja auch am Sachverhalt nichts ändere, blablabla... die Dokumentation, die angeblich beim Vertreter verwahrt sei, habe ich bislang nicht erhalten.
Ich habe daraufhin angekündigt den Aufsichtsrat zu informieren und darüber hinaus eine Beschwerde bei der BaFin anzustrengen.
30.11.2015
Die Beschwerde beim Aufsichtsrat der Allianz habe ich mit Einwurfeinschreiben heute verschickt, mit einer weiteren Aufforderung der Rückabwicklung und einer Fristsetzung unter Klageandrohung bis zum 14.12.2015.
Interessant ist dabei, dass ich die Dokumentation nicht erhalten habe und da ich davon ausgehen muss, dass sie gar nicht interessiert, dann hat Frau Dr. König eine falsche Tatsachenbehauptung vorgetragen - denn sie muss sich das zurechnen lassen.
02.12.2015
Heute habe ich das Beschwerdepäckchen der BaFin zugesandt... auch mit Einwurfeinschreiben. Bin schon sehr gespannt.
12.12.2015
Die Antwortschreiben von APKV und BaFin sind eingetroffen... BaFin schreibt, ich solle mich gedulden, denn erfahrungsgemäß dauert der Vorgang drei Monate.
Die APKV braucht zur weiteren Klärung des Sachverhaltes zusätzliche vier Tage.
Da frage ich mich unwillkürlich, warum? Denn der Aufsichtsatvorsitzende hat die Bearbeitung der gleichen Abteilung wie bisher übergeben - darüber hinaus auch der gleichen Sachbearbeiterin. Ach ja übrigens,... Beratungsdokumentation - Fehlanzeige!
18.12.2015
Das Schreiben der APKV ist fristgerecht eingetroffen... sagen wir mal, sie haben sich an ihre Frist gehalten.

Wozu brauchte die APKV weitere vier Tage? Ich hatte bereits in meiner Beschwerde an den Aufsichtsrat auch die entsprechende Eingabe bei der BaFin angekündigt.
Es geht nur um Hinhalten, Verweigern, Zermürben... aber nicht mit mir, Freunde!
Ich werde das Ganze in Kürze an den obersten Compliance-Chef schicken - und der ist nicht für die kleine APKV zuständig, nein... der ist für Allianz SE zuständig, also für den gesamten Laden.
Doch zuvor ist noch eines zu erledigen...
22.12.2015
Ich habe für meinen Mandanten ein Schreiben an die Sachbearbeiterin der Vorstands- und Aufsichtsratsbeschwerde vorbereitet. Er wird jetzt die Beratungsdokumentation in Kopie anfordern, da er als Versicherungsnehmer laut § 3 Absatz 4 VVG ein Recht auf alle abgegebenen Erklärungen hat, die im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss stehen.
Zur Erinnerung: Ich hatte die Beratungsdokumentation bereits mit Telefax vom 06.10.2015 angefordert und sie bis heute nicht erhalten.
Warum ist das wichtig? Ganz einfach... sollte es keine Beratungsdokumentation geben, dann war das eine "falsche Aussage eines Gewerbetreibenden gegenüber einem Verbraucher" (Stichwort: EuGH-Urteil vom 16.04.2015) und wenn keine Dokumentation des Versicherers vorliegt, dann ergibt sich daraus laut Rechtsprechung die vollständige Beweislastumkehr. In diesem Fall muss der Versicherer beweisen, dass er alle relevanten Fakten zum Entlastungsmodell genannt hat und den Versicherungsnehmer auch insbesondere über die Beitragszahlungsdauer informiert hat. Allein der Schriftwechsel zwischen Agentur und meinem Mandanten beweist, dass das nicht erfolgt ist.
Sollte eine Beratungsdokumentation vorhanden sein, dann muss hier auch zwingend eine vom Versicherungsnehmer unterschriebene Widerrufserklärung beigefügt sein,... andernfalls ist der Vertrag schwebend unwirksam.
Egal, was dabei herauskommt... sobald uns eine Antwort vorliegt, werde ich das dem Head of Group Compliance der Allianz SE vorgelegen.
30.12.2015
Die APKV hat meinem Mandanten geantwortet und vorgetragen, dass...
"... alle uns vorliegenden Unterlagen zur Antragstellung (der BaFin) übersandt (wurden)."
Alle Unterlagen???... also Originale, sämtliche Kopien und alle Abschriften auf Datenträgern - sehr interessant. Glaube ich nicht! Ich könnte mir vorstellen, dass das eine "falsche Auskunft eines Gewerbetreibenden gegenüber einem Verbraucher ist". Ich werde das im Auge behalten und gegebenenfalls rechtlich überprüfen lassen.
23.01.2016
David hat gesiegt! Goliath hat aufgegeben!
Die APKV hat meinen Mandanten davon in Kenntnis gesetzt, dass bei der Beratung Fehler passiert sind und sie daher dem Wunsch meines Mandanten nach Rückabwicklung nachkommen werden.
Mann,... ich hatte das Schreiben an den Head of Group Compliance der Allianz SE bereits im ersten Entwurf fertig und mal einem Kollegen zu Ansicht und Kritik vorgelegt... naja, aufheben für's nächste Mal ;-)

Jetzt wird es Zeit bei allen PKV-Kunden, die wir treffen und ein Beitragsentlastungsmodell abgeschlossen haben nachzufragen...
- In wie weit sie darüber informiert wurden, dass der Beitrag für die Beitragsentlastungskomponente auch nach Rentenbeginn, bzw. Entlastungsbeginn weiter bezahlt werden muss.
- Ob sie ein Beratungsprotokoll erhalten haben, aus dem das hervorgeht.
Wenn die Punkte eins und zwei nicht nicht zutreffen und der Abschluss des Beitragsentlastungsmodells ab 2007 erfolgt ist, dann können wir helfen das Geld zurückzufordern durch die Rechtsverfolgung. Für den Kunden ist das honorarfrei, denn die Kosten nach RVG muss der Versicherer tragen.
Übrigens,... das Ganze wird dann mit 5 Prozent über Basiszinssatz verzinst und war damit auch eine ganz gute Kapitalanlage!
04.02.2016
Nachdem Die APKV nur meinen Mandanten informiert aber keinerlei Angaben zur Abrechnung gemacht hatte, habe ich die Sachbearbeiterin des Beschwerdemanagements angerufen und eine entsprechende Abrechnung zur Forderungsaufstellung erbeten.
Obwohl ich vom Versicherer eine entsprechende Verzinsung gemäß § 288 BGB gefordert hatte, hat die APKV nur die Beiträge zurückerstattet! Blöder Fehler... ich hatte bereits abgerechnet und nun... ein weiteres Mandat zur Rechtsverfolgung.
09.02.2016
Die neue Vollmacht liegt vor und heute geht das Schreiben an die APKV raus - Fristsetzung bis 16.02.2016.
17.02.2016
Obwohl ich die APKV dazu aufgefordert habe die Zinsen zu berechnen, meinem Mandanten bis zum 16.02.2016 zu überweisen und mir bis zu diesem Termin schriftlich das zu bestätigen hat die APKV auch diese Frist verstreichen lassen... allerdings habe ich von meinem Mandanten erfahren, dass der Versicherer etwas in das Postfach seines Onlinezugangs hinterlegt hat. Morgen erfahre ich den Inhalt des Anschreibens.
Sollte sich herausstellen, dass die APKV nicht alles wie gefordert getan hat, dann geht eine weitere Beschwerde an Frau Dr. König. Vielleicht parallel auch an die Comlianceabteilung.
18.02.2016
Mein Mandant hat mich darüber informiert, dass das Schreiben nicht die APKV betraf sondern eine Information zur Riester-Rente war. Die erneute Vorstandsbeschwerde ist heute per Einwurf-Einschreiben an die Vorstandsvorsitzende versendet worden.
Ich habe auch darum gebeten, dass man die Korrespondenz mit mir durch jemanden führen lässt, der über Kompetenzen und Befugnisse verfügt und nicht durch jemanden, der nur koordinierend tätig ist und keinerlei Befugnisse hat. Fristsetzung mit Androhung Aufsichtsratsbeschwerde und Einschalten der Compliance bis 28.02.2016.
Bin schon sehr gespannt...
23.02.2016
Die APKV hat geantwortet! Sie bezahlen jetzt nicht nur mein Honorar, sondern erstatten dem Mandanten auch die Zinsen. Das Ganze war eine wirklich schwere Geburt... aber es zeigt sich, dass sich Hartnäckigkeit am Ende eben auszahlt. Die APKV teilt mit, dass sie
"die Verzugszinsen unverbindlich und ohne weitere Prüfung ab dem 28.08.2015 für die rückerstatteten Beiträge der V-Variante..."
übernimmt.
Ich hatte zwar gefordert, dass die Verzinsung ab Beginn der V-Variante - 01.02.2014 - zu erstatten sei... aber dann müssen wir wiederum eine entsprechende Berechnung anstellen und letztlich auch durchsetzen. Ich habe den Mandanten gefragt. Auch er war der Ansicht, dass er alles erhalten hat, was er eigentlich wollte und daher werden wir das jetzt hiermit abschließen.
Die neue Vollmacht ist unterwegs... jetzt machen wir einen Tarifwechsel von AktiMed Start 90 in den AktiMed Plus 90 :-)