Das Honorar bei Tarifoptimierung ist umsatzsteuerfrei
Das Finanzgericht Hamburg hat mit seiner Entscheidung vom 16. Februar 2023 klargestellt, dass das Honorar aus einer Tarifoptimierung umsatzsteuerfrei ist, da "die Steuerbefreiung der Leistungen von der Erfüllung zweier kumulativer Voraussetzungen ab: Zum einen müssen die Leistungen zu Versicherungsumsätzen "dazugehörige" Dienstleistungen sein und zum anderen müssen sie "von Versicherungsmaklern und -vertretern erbracht werden" und zitiert damit den EuGH (Urteil vom 25. März 2021, C-907/19, Q-GmbH, VersR 2021, 864).
Im vorliegenden Fall sah das Finanzgericht beide Kriterien als erfüllt an.
Zunächst einmal ist das für Versicherungsvermittler eine sehr gute Nachricht, denn es ist damit zunächst einmal klargestellt, dass das Honorar einer Tarifoptimierung umsatzsteuerfrei ist. Allerdings hat das zuständige Finanzamt hat beim Bundesfinanzhof Revision eingelegt und damit ist diese Entscheidung nicht rechtskräftig. Ein Termin ist bislang noch nicht bekannt.
Hier können Sie sich das Urteil des Finanzgerichts Hamburg herunterladen...