VERSICHERUNGSMAKLER DÜRFEN ZUM TARIFWECHSEL BERATEN

Ich muss sagen, die Vordrucke und die sonstigen Informationen haben selbst für mich als Nicht-KV-Spezialist mittlerweile in Sachen Tarifwechsel zu einem umfangreichen Wissen geführt.
Auftauchende Fragen oder Zweifel sind schnell geklärt durch die Unterstützung des Profis, der sein enormes Wissen jederzeit und gerne weitergibt.
Zu keiner Zeit habe ich es bereut, TarifwechselProfi zu nutzen. Er eröffnet mir eine neue Kundenschicht.

Klaus-Jürgen Wierzbinski, Ruhestandsplaner

Ich schätze Ihre Datenbank zu Thema PKV-Tarifwechsel sehr, vor allem was Versicherern und deren Reaktionsweisen betrifft. Durch Ihre laufenden Updates sind die abrufbaren Informationen auch immer auf dem aktuellsten Stand, und unterstützen mich dadurch dauerhaft in meiner Arbeit.
Nicht zu vergessen ist auch Ihre stets freundliche und sehr kompetente telefonische Unterstützung bei allen Fragen, die sich mir zum Thema PKV-Tarifwechsel stellen.

Günther Mai, PKV-Tarifprofi

Immer wieder gibt es unterschiedliche und zum Teil auch widersprüchliche Informationen vor allem, wenn es darum geht, ob Sie als Versicherungsmakler zum Tarifwechsel in der PKV beraten dürfen oder nicht. Das ist etwas verwirrend, vor allem für Sie...

"Ja oder nein - was gilt denn nun?"

Sie werden lachen - genaugenommen beides. Abhängig ist es davon, ob Sie PKV vermitteln, vermittelt haben oder betreuen. Ich verstehe schon, dass das noch nicht so richtig verständlich ist.

Es geht um Haftung. Wenn Sie PKV-Kunden haben oder betreuen, dann gehört es zu Ihren Aufgaben Ihren betroffenen PKV-Kunden auch zum Tarifwechselrecht zu beraten. Versicherungsbedarf und Risikoverhältnisse verändern sich im Laufe der Zeit und als Versicherungsmakler ist es Ihr Job, bestehenden Versicherungsschutz daraufhin zu überprüfen.

Doch eines möchte ich an dieser Stelle klarstellen...

Die ganze Nummer hat auch eine Schattenseite, denn außer mit der Bestandscourtage, bzw. der Bestandspflegeprovision wird der Beratungs- und Arbeitsaufwand nicht honoriert... naja, bisher war das so - aber seit des BGH-Urteils vom 28.06.2018 dürfen Sie auch ein erfolgsabhängiges Honorar von Ihrem Kunden erhalten.

Unabhängig von dieser Tatsache, gibt es natürlich eine andere Herangehensweise, um sich für die getane Arbeit zu "honorieren" - beispielsweise durch Provision oder Courtage.

Wie ich das meine? Ganz einfach, es gibt nahezu unzählbare Möglichkeiten, wie eine Ersparnis durch einen PKV-Tarifwechsel gewinnbringend und ertragreich re-investiert werden kann... und das führt zwangsläufig zu Provision oder Courtage.

Ach ja,... die IDD ändert an dieser Rechtslage rein gar nichts, denn sie bezieht sich auf die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungsschutz - und das hat mit einem Tarifwechsel nichts zu tun. Hier geht es nicht um Abschluss, sondern um die Änderung von Vertragsinhalten.

 

EINE FRAGE DES STANDPUNKTS

Hier geht es nur um die Frage, ob Sie Ihr Haftungspotential kennen und gewillt sind, dieses so weit wie möglich zu reduzieren. Es klingt banal... und das ist es auch.

Wenn Sie PKV vermittelt haben oder betreuen, dann haben Sie zwei Möglichkeiten, hinsichtlich Ihrer Verantwortung:

  • Haftung für das eigene Tun
    Sie beraten Ihren Kunden zum Tarifwechsel in der Privaten Krankenversicherung, dann geht es in erster Linie um Service und um Minimierung Ihres Haftungspotentials. Als Versicherungsvermittler haften Sie für Ihr Tun und tragen auch die Verantwortung für den abgeschlossenen Versicherungsschutz.

  • Haltung für Unterlassen
    Kommen Sie Ihrer Beratungsverpflichtung nicht nach, dann machen Sie sich des Unterlassens schuldig. Ihre Verantwortung ist es geeigneten Versicherungsschutz zu besorgen und ihn auch von Zeit zu Zeit auf Aktualität und Umfang zu überprüfen. Dazu zählt auch das Preis-Leistungsverhältnis. Wenn Sie Ihren Kunden nicht über seine tariflichen Alternativen aufklären, dann könnte daraus ein Konflikt entstehen.

 

ZURÜCK AUF NULL

Das bringt uns zurück zum Anfang... als Versicherungsmakler dürfen Sie zum Tarifwechsel in der PKV beraten - und unter Umständen müssen Sie das sogar. Vor allem dann, wenn Sie sich selbst aus der Schusslinie bringen wollen.

Jetzt geht es nur noch darum herauszufinden, ob Ihr Fachwissen zu dieser Thematik ausreicht... oder ob es vielleicht doch gut wäre hier noch ein Schippchen oder zwei drauf zu legen.

Sollten Sie bei Ihren Überlegungen zur gleichen Erkenntnis gelangen, dann sollten wir uns etwas näher kennen lernen.

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